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12.06.2026
11:15 Uhr
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Open-Source-Software war lange ein Nischenthema. Das Recht hat in den letzten Jahren aufgeholt – und macht OSS zum Instrument digitaler Souveränität.

Wer über Open-Source-Software (OSS) spricht, meint damit nicht immer dasselbe. Der Begriff „freie Software“ geht auf die Free Software Foundation zurück und definiert Software über vier Freiheiten: das Programm für jeden Zweck auszuführen, den Quellcode zu studieren und anzupassen, Kopien weiterzugeben und modifizierte Versionen zu veröffentlichen.
Die Open Source Initiative, kurz OSI, hat daraus einen eigenen Kriterienkatalog mit zehn Bedingungen entwickelt, der weniger auf ethische Prinzipien abzielt als auf praktische Verwendbarkeit. In der rechtlichen Alltagspraxis werden beide Begriffe häufig synonym verwendet. Der Unterschied ist dennoch relevant: Freie Software im Sinne der FSF schließt bestimmte Lizenzmodelle aus, die die OSI als Open Source anerkennt – beispielsweise duale Lizenzierungsmodelle mit paralleler kommerzieller Lizenzvariante.
Proprietäre Software steht beiden Modellen gegenüber. Das ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrecht verbleibt beim Hersteller, der Quellcode ist nicht zugänglich, Modifikationen sind untersagt und die Lizenz kann einseitig geändert oder entzogen werden, wenn es keine abweichenden lizenzvertraglichen Vereinbarungen gibt. Diese Abhängigkeit ist nicht nur ein wirtschaftliches Risiko, sondern auch ein rechtliches: Wer kritische Geschäftsprozesse auf proprietärer Software betreibt, hat nur bei entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen einen Anspruch auf Quellcodeherausgabe, eine Möglichkeit zur unabhängigen Sicherheitsüberprüfung und eine belastbare Exitoption, wenn der Anbieter den Dienst einstellt oder die Konditionen ändert. Entsprechende Vertragsgestaltungen sind seit Jahren gängige Praxis, oftmals aber nur schwer durchzusetzen oder teuer zu bezahlen.